Vereinskonzept zur Prävention/Intervention bei sexualisierter Gewalt
Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) geht für Deutschland von einer Million betroffener Mädchen und Jungen aus, die sexuelle Gewalt erlebt haben oder erleben. Das sind pro Schulklasse ein bis zwei Betroffene.*
Auch Erwachsene erfahren sexuelle Belästigung bzw. Gewalt.
Die Dunkelziffer ist hoch.
Auch Erwachsene erfahren sexuelle Belästigung bzw. Gewalt.
Die Dunkelziffer ist hoch.
Entsprechend dem Kinder- und Jugendschutzgesetz von 2012 haben Vereine die rechtliche Verpflichtung, Konzepte zur Prävention und Intervention zur sexualisierten Gewalt zu entwickeln.
Es trainieren viele Kinder, Jugendliche und Erwachsene in unserem Dojang. Die Wahrscheinlichkeit ist daher leider hoch, dass darunter auch solche sind, die sexualisierte Gewalt erfahren haben oder immer noch erfahren.
Im Dojang Darmstadt haben einige Mitglieder eine Arbeitsgruppe (AG) gegründet (SchülerInnen und DanträgerInnen) mit dem Ziel, auf das Thema aufmerksam zu machen, Handlungshilfen zu schaffen und damit alle am Dojangleben Beteiligten zu schützen und zu unterstützen.
Im Dojang Darmstadt haben einige Mitglieder eine Arbeitsgruppe (AG) gegründet (SchülerInnen und DanträgerInnen) mit dem Ziel, auf das Thema aufmerksam zu machen, Handlungshilfen zu schaffen und damit alle am Dojangleben Beteiligten zu schützen und zu unterstützen.
Was versteht man unter sexueller Belästigung?
Unter sexueller Belästigung versteht man ein sexuell bestimmtes, die Würde verletzendes Verhalten, insbesondere wenn ein von Einschüchterungen oder Beleidigungen gekennzeichnetes Umfeld geschaffen wird, z.B. das Starren auf Körperteile, anzügliches Reden über Körpermerkmale, sexistische Sprüche oder sexistische Witze. Sexuelle Belästigung ist eine sexuelle Form der Gewalttätigkeit. Dies ist nicht strafbar, aber Vertrauen zerstörend, acht-, respekt- und lieblos, eine Erniedrigung von Mitmenschen und daher im Widerspruch zu den 5 Lehrmethoden des Shinson Hapkido.
Was ist sexueller Missbrauch?
Unter sexuellem Missbrauch versteht man jede sexuelle Handlung gegen den Willen
oder mit jemandem, der nicht in vollem Bewusstsein zustimmen kann aufgrund körperlicher, seelischer, geistiger oder sprachlicher Unterlegenheit.
Die TäterInnen nutzen Macht- und Autoritätspositionen aus, um ihre sexuellen Bedürfnisse auf Kosten eines anderen zu befriedigen.
Wer Kindern (unter 14 Jahren) sexuelle Handlungen aufdrängt, ihnen diese abverlangt oder ihnen deren Anblick zumutet (z.B. Pornos zeigen), macht sich strafbar, denn für Kinder gilt ein besonderer Schutz.**
Die TäterInnen nutzen Macht- und Autoritätspositionen aus, um ihre sexuellen Bedürfnisse auf Kosten eines anderen zu befriedigen.
Wer Kindern (unter 14 Jahren) sexuelle Handlungen aufdrängt, ihnen diese abverlangt oder ihnen deren Anblick zumutet (z.B. Pornos zeigen), macht sich strafbar, denn für Kinder gilt ein besonderer Schutz.**
Die Folgen von sexuellem Missbrauch***
Oft sind schwerwiegende körperliche und psychische Störungen die Folgen von sexuellem Missbrauch in der Kindheit und Jugend.
Sie reichen von Schlaf- und Stoffwechselstörungen, über Drogensucht, Essstörungen, Depressionen, der Unfähigkeit zu sozialen Bindungen u.v.m. bis zu selbstverletzendem Verhalten, Persönlichkeitsstörungen und sogar Selbstmord.
Daher ist es wichtig, sich Hilfe zu suchen oder Betroffene zu unterstützen, damit sie Hilfe annehmen können.
Sie reichen von Schlaf- und Stoffwechselstörungen, über Drogensucht, Essstörungen, Depressionen, der Unfähigkeit zu sozialen Bindungen u.v.m. bis zu selbstverletzendem Verhalten, Persönlichkeitsstörungen und sogar Selbstmord.
Daher ist es wichtig, sich Hilfe zu suchen oder Betroffene zu unterstützen, damit sie Hilfe annehmen können.
<--- Notfallnummern & Vertrauenspersonen
Prävention im Shinson Hapkido
Unsere 5 Lehrmethoden Vertrauen, Respekt, Geduld, Bescheidenheit, Menschlichkeit / Liebe
bieten einen präventiven Rahmen für einen angemessenen respektvollen und vertrauensvollen Umgang miteinander. Bei einem Verdachtsfall auf sexualisierte Gewalt möchten wir mit konkreten Handlungshilfen unterstützen. Seit einiger Zeit existiert dazu ein Handlungsleitfaden für LehrerInnen und Dojangleiter
für verschiedene Situationen, die in Verbindung
mit sexualisierter Gewalt in einem Dojang auftreten können.
Außerdem gibt es im Dojang Darmstadt einen männlichen und eine weibliche AnsprechpartnerIn
für Betroffene (siehe oben und Flyer).
Diese Beratungspersonen sind auch Ansprechpartner für Dojangleiter und LehrerInnen. Sie können Orientierung geben und an kompetente offizielle Fachstellen weitervermitteln.
Diese Beratungspersonen sind auch Ansprechpartner für Dojangleiter und LehrerInnen. Sie können Orientierung geben und an kompetente offizielle Fachstellen weitervermitteln.
Entsprechend dem Kinder- und Jugendschutzgesetz von 2012 haben Vereine die rechtliche Verpflichtung, Konzepte zur Prävention und Intervention zur sexualisierten Gewalt zu entwickeln. Der Shinson Hapkido Dojang Darmstadt hat sich dieser Aufgabe gerne gestellt.
Gerne nehmen wir weitere Anmerkungen und Ideen auf:
Schreibt uns einfach an: ag-gewaltpraevention [at] shinsonhapkido [dot] org
Die AG Prävention sexualisierte Gewalt
Petra Bachmann (1. Dan), Markus Braun (4. Kup), Petra Wolf (5. Kup), Jutta Kreisel (5. Kup)
Petra Bachmann (1. Dan), Markus Braun (4. Kup), Petra Wolf (5. Kup), Jutta Kreisel (5. Kup)
Quellen:
* https://www.hilfeportal-missbrauch.de/informationen/uebersicht-sexueller-missbrauch/zahlen-und-fakten.html (29.12.2018)
** Gesetzliche Grundlagen: Auszug aus EG-Richtlinie 2002/73, EG-Richtlinie 2002/73 [Sexuelle Belästigung = Diskriminierung],
Straftaten gegen sexuelle Selbstbestimmung §§174-184 StGB XII, § 3 Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz
*** http://www.schulische-praevention.de/wissensbereich-sexualisierte-gewalt/grundlegende-informationen/folgen/
* https://www.hilfeportal-missbrauch.de/informationen/uebersicht-sexueller-missbrauch/zahlen-und-fakten.html (29.12.2018)
** Gesetzliche Grundlagen: Auszug aus EG-Richtlinie 2002/73, EG-Richtlinie 2002/73 [Sexuelle Belästigung = Diskriminierung],
Straftaten gegen sexuelle Selbstbestimmung §§174-184 StGB XII, § 3 Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz
*** http://www.schulische-praevention.de/wissensbereich-sexualisierte-gewalt/grundlegende-informationen/folgen/